Grundlagen des 2. Förderungsweges
Die Förderungsstelle IBB (Investitionsbank Berlin) steuert über Bezugsberechtigungen (RLvF - Scheine) die Belegung der geförderten Objekte.
Welche Bedingungen müssen die Mieter erfüllen, um eine solche Wohnung anmieten zu können ?
Beim Vermieter muss eine Bescheinigung nach den RichtLinien für die vertragliche Förderung vorgelegt werden.
Diese RLvF - Bescheinigung wird von den bezirklichen Wohnungsämtern ausgestellt. Das Wohnungsamt erstellt hiermit die Einhaltung der folgenden Bestimmungen :
Haushaltsgröße
Haushaltseinkommen
Die Haushaltsgröße entspricht den in der Wohnungen lebenden (und angemeldeten) Personen.
Die zulässigen Haushaltseinkommen umfassen die Einkommen des o.a. Personenkreises.
Wohnflächenobergrenzen
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Haushalt mit 1 Person | max. bis 65 qm |
Haushalt mit mind. 2 Personen | max. bis 80 qm |
Haushalt mit mind. 3 Personen | max. bis 95 qm |
Haushalt mit mind. 4 Personen | max. bis 110 qm |
Antragsteller | ca. DM 71.000,-- |
mit einem Angehörigen, z.B. Ehegatte od. Kind | ca. DM 100.000,-- |
Zuschlag für jeden weiteren Angehörigen | DM 18.400,-- |
( Hier sind allgemeine Abzüge, die das Wohnungsamt vornimmt, bereits berücksichtigt )
==>Wird eine geförderte Wohnung freigemacht, so entfallen u.U. die o.a. Einkommengrenzen.
Grundsätzlich ist der Bezug auch mit einem WBS möglich
RLvF - Bescheinigung bze. WBS
Anmeldebestätigung aller auf der Bescheinigung genannten Personen
Kündigungsbescheinigung der alten Wohnung
ggf. Bescheinigungen über bereits bestehende Lebensgemeinschaften
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