Informationen zum 2. Förderungsweg - Berlin

Inhaltsverzeichnis

 



Grundlagen des 2. Förderungsweges


Der zweite Förderungsweg wurde 1992 als Förderung freifinanzierter Wohnungen in Berlin eingeführt. Hierbei wird eine anfängliche (Kosten)miete durch monatliche Zuschüsse an dem Bauherrn herabsubventioniert.
Diese Subventionen werden über die Laufzeit von ca. 20 Jahen stufenweise bis auf Null reduziert. Eine Staffelmietvereinbarung mit dem Mieter fängt diesen Subventionsabbau auf. So sind durch die Förderstelle IBB in Berlin die Staffeln in der Höhe begrenzt.


Die Förderungsstelle IBB (Investitionsbank Berlin) steuert über Bezugsberechtigungen (RLvF - Scheine) die Belegung der geförderten Objekte.



Welche Bedingungen müssen die Mieter erfüllen, um eine solche Wohnung anmieten zu können ?


Beim Vermieter muss eine Bescheinigung nach den RichtLinien für die vertragliche Förderung vorgelegt werden.
Diese RLvF - Bescheinigung wird von den bezirklichen Wohnungsämtern ausgestellt. Das Wohnungsamt erstellt hiermit die Einhaltung der folgenden Bestimmungen :

Haushaltsgröße

Haushaltseinkommen

Die Haushaltsgröße entspricht den in der Wohnungen lebenden (und angemeldeten) Personen.
Die zulässigen Haushaltseinkommen umfassen die Einkommen des o.a. Personenkreises.




Folgende Werte sind bei unseren Wohnungen einzuhalten :


 

Wohnflächenobergrenzen
Haushalt mit 1 Person max. bis  65 qm
Haushalt mit mind. 2 Personen max. bis  80 qm
Haushalt mit mind. 3 Personen max. bis  95 qm
Haushalt mit mind. 4 Personen max. bis 110 qm


Antragsteller ca. DM  71.000,--
mit einem Angehörigen, z.B. Ehegatte od. Kind ca. DM 100.000,--
Zuschlag für jeden weiteren Angehörigen      DM  18.400,--


( Hier sind allgemeine Abzüge, die das Wohnungsamt vornimmt, bereits berücksichtigt )

==>Wird eine geförderte Wohnung freigemacht, so entfallen u.U. die o.a. Einkommengrenzen.
Grundsätzlich ist der Bezug auch mit einem WBS möglich

Welche Unterlagen müssen bei Mietvertragsabschluss / Einzug vorgelegt werden ?


RLvF - Bescheinigung bze. WBS

Anmeldebestätigung aller auf der Bescheinigung genannten Personen

Kündigungsbescheinigung der alten Wohnung

ggf. Bescheinigungen über bereits bestehende Lebensgemeinschaften



Merkblatt der IBB zu den Regelungen des 2. Förderungeweges (vereinbarte Förderung)



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